Hess (Rudolf) – Selbstmord oder Mord nach 46 Jahren Haft?!
Was passierte wirklich mit Rudolf Hess?
Um die Todesursache von Rudolf Hess zu ermitteln, haben zwei Professoren einen Obduktionsbericht angefertigt. Als Todesursache wird von beiden Berichten übereinstimmend „Ersticken wegen Kompression des Halses“ angegeben, nur die Ursache für das Zusammendrücken des Halses ist unterschiedlich.
Worin genau besteht der Unterschied zwischen „Erhängen“ und „Erdrosseln“? Ein gerader waagrechter Verlauf der Zeichnung um den Hals gilt als charakteristisches Anzeichen von Erdrosseln. Im Falle des Erhängens dagegen verläuft die Zeichnung nach oben in Richtung des Festpunktes, an dem die Strangulierungsvorrichtung angebracht wurde, wobei die Spuren mehr oder weniger ausgeprägt zu diesem Punkt hin verlaufen können.
Regel in Fällen von Gewaltausübung gegen den Hals mittels eines Strangwerkzeuges festzustellen ist" (Zitiert nach Prof. Spann 25.1.1995, www.rudolf.hess.info). Noch deutlicher wird Prof. Spann im Punkt 14 seiner eidesstattlichen Erklärung: "Aus den Photos in Anlage "WS4" ist zu ersehen, dass es sich eindeutig um keinen Fall von typischem Erhängen handelte. Am Nacken verläuft eine horizontale Zeichnung ohne jede Tendenz nach oben. Vor allem aber ist die Linie überhaupt nicht unterbrochen. Dies beweist, dass eine Strangulationsvorrichtung verwendet worden sein muss, und zwar nicht nur flüchtig, sondern lange genug, um diese Zeichnung zu verursachen.
Es ist die Ausnahme, dass jemand sich selbst stranguliert, denn, wenn er bewusstlos wird, lässt seine Kraft nach und er lässt wieder los. Bei einem an der Oberfläche glatten Elektrokabel, welches Rudolf Hess angeblich benutzte, ist zu erwarten, dass dieses beim Nachlassen des Zuges auseinander gleitet." (Zitiert nach Prof. Spann, 25.1.1995, www.rudolf.hess.info). Es fällt auf, dass Prof. Cameron die wichtigen Strangmarken am Hals nur flüchtig betrachtet, während für Prof. Spann diese Marken der klare Hinweis für eine Erdrosselung sind. Kann es sein, dass diese Marken bei der 1. Obduktion am 19.08.1987, also zwei Tage nach dem Tod, nicht sichtbar waren? Die Antwort ist klar "Nein"!
Gerichtsmedizinischer Untersuchungsbericht

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